Regeln für die Vermietung

Regeln für die Vermietung des Ferienhauses Casa „Playa Flamenca“

Regeln für die Vermietung des Ferienhauses Casa „Playa Flamenca“einleitende Begriffe
Im weiteren Text dieser Regelung kommen folgende Begriffe vor:
„Ferienhaus” – das Ferienhaus in Spanien, an der Calle Estaca–Straße 115 03189 Playa Flamenca, Orihuela Costa Alicante gelegen, nachstehend Haus genannt.
„Internetseite” – die offizielle Internetseite des Hauses: www.flamenca.eu, die die ganze Beschreibung des Ferienhauses und die in der vorliegenden Regelung enthaltenen Vermietungsbedingungen enthält.
„Adresse des Mieters“ - die E-Mail- Adresse des Mieters, die dem Vermieter per E-Mail oder telefonisch als die Adresse, an die der ganze Briefwechsel in Bezug auf die Hausvermietung zu richten ist, übergeben wurde.
„Adresse des Vermieters“ - die E-Mail-Adresse : playa@flamenca.eu

§1 Reservierung
Die Reservierung kann per E-Mail, telefonisch oder durch das Ausfüllen eines Reservierungsformulars, das auf der Internetseite des Hauses verfügbar ist, sowie durch die registrierten Vermittlungsbüros vorgenommen werden (Booking; Casamundo; Costa Invest).
Die Reservierung wird abgeschlossen, wenn alle Angebotsbedingungen vom Mieter erfüllt werden und der Vorschuss in geforderter Höhe und innerhalb einer bestimmten Frist geleistet wird.
Die Anzahlung ist gleichbedeutend mit der Annahme der vorliegenden Regeln.
Falls die Anzahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet wird, kann die Reservierung automatisch für ungültig erklärt werden, was der zusätzlichen Benachrichtigung des Mieters durch den Vermieter nicht bedarf.
Nach der Erfüllung der Bedingungen, von denen in §1 Pkt. 2 die Rede ist, wird dem Mieter die Bestätigung der Reservierung geschickt.
Die Restzahlung erfolgt zum vereinbarten Termin beim Vermieter.
Dem Mieter steht das Recht zu, die Reservierung rückgängig zu machen. Er kann dies in schriftlicher Form vornehmen (per E-Mail an die Adresse des Vermieters), soweit in dem vorliegenden Angebot nicht anders bestimmt wurde.
Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Mieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn 30 % der Kosten
Rücktritt 44 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % der Kosten
Rücktritt 29 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 % der Kosten
Rücktritt 6 Tage oder weniger vor Reisebeginn 95 % der Kosten
Der Mieter ist verpflichtet, den gesamten Betrag zu zahlen, auch wenn die Anreise oder der Aufenthalt aus den vom Besitzer des Mietsobjekts unabhängigen Gründen verzögert oder verkürzt werden (Verkehrsüberlastungen, Streiks, persönliche Gründe).
Falls die angegebene Personenzahl überschritten wurde, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 400 Euro pro Person berechnet.

§2 An-und Abreise
Das Zimmer steht am Anreisetag ab 17 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr für Sie zur Verfügung.
Die Unterbringung und die Schlüsselübergabe findet an der Rezeption statt, die in Playa Flamenca 03189 Orihuela Costa (Alicante) an der Salvador-Dali- Straße 18, Centro Comercial Via Park 1 (neben dem Einkaufszentrum La Zenia Boulevard) gelegen ist. Bei verspäteter Anreise nach 18 Uhr muss der Vermieter früher per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt werden. (ein zusätzlicher Aufpreis ist möglich).

Am Anreisetag erhält der Mieter einen Hausschlüssel. Der Schlüssel wird bei Abreise wieder an den Vermieter zurückgegeben. Bei Verlust des Hausschlüssels durch den Mieter wird eine Gebühr in Höhe von € 30,- berechnet.

§3 Miete und Preise
Das Vermietungsangebot samt Preisen stehen auf der Internetseite des Hauses.
Alle ausgeschriebenen Preise sind Bruttopreise(zuzüglich Mediengebühr).
Am Anreisetag zahlt der Mieter an den Vermieter eine vereinbarte Mietkaution (in bar oder per Karte) in Höhe von 200 Euro als Sicherheit zur Abdeckung vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Die Kaution wird an den Mieter am Abreisetag zurückerstattet. Die Entrichtung der Kaution befreit den Mieter nicht von der Pflicht des Schadensausgleiches in voller Höhe.
Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Sachen regeln die entsprechenden Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches. Die Haftung des Vermieters für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung von Wertsachen, Wertpapieren und Gegenständen von besonderem wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert entsteht, ist beschränkt.

§4 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet den Hausfrieden nicht stören, die Nachtruhe von 23.00 bis 8.00 zu beachten, das Haus in nicht verschlechtertem Zustand zu erhalten. Anfällige Schäden und Mängel, die bei der Übernahme des Hauses entstehen, sind an der Rezeption unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen durch ihn oder ihn begleitende Personen (darunter hartnäckige Verschmutzungen, Beschädigung oder Verlust der Ausstattung). Den Schadenausgleich und die dadurch entstandenen Kosten trägt der
.Die Haltung von Tieren in dem Haus ist nicht gestattet.
Im Haus gilt ein absolutes Rauchverbot. Es besteht die Möglichkeit im Garten zu rauchen. Sollte einen Verstoß gegen das Rauchverbot in dem Haus festgestellt werden, so wird der Mieter mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 200 Euro für gesonderte Reinigungsmaßnahmen und Stilllegung des Hotels belastet.
Wegen der Brandschutzvorschriften ist es verboten, elektrische Gegenstände und Geräte, die nicht zur Ausstattung der Räume gehören, zu gebrauchen. Eine Ausnahme sind das Ladegerät für Handys/Smartphones, der mobile PC, der Elektrorasiere. Es ist gleichzeitig verboten, laufende Elektrogeräte unbeaufsichtigt zu lassen.
Der Mieter darf das Haus ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen. Eine Untervermietung an Dritte ohne die Zustimmung des Vermieters ist nicht erlaubt. Die eingeladenen Gäste dürfen im Haus von 8.00 bis 23.00 weilen.
Liegt grobe Fahrlässigkeit des Mieters vor und werden der Vermieter oder sein Vertreter gerufen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, ohne dass dadurch eine Erstattungspflicht entsteht. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, alle entstandenen Kosten zu decken.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es erhalten hat.

§5 Schlussbestimmungen
Das anzuwendende Recht für alle Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter ist das polnische Recht. Alle Streitigkeiten werden einvernehmlich beigelegt, wenn es zwischen den Parteien zu keiner Einigung kommt, werden sie durch das sachlich zuständige ordentliche Gericht in Szczecin entschieden. In den Angelegenheiten, die diese Regelung nicht regelt, gelten die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches.
Bei Abweichungen zwischen den vorliegenden Vorschriften und den Vorschriften der Vermittlungsbüros, kommt dieser Regelung verbindliche Wirkung vor.

Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt
Team Casa „Playa Flamenca”